Das System der öffentlichen Sicherheit in Italien
Das gegenwärtige System der
öffentlichen Sicherheit in Italien wurde im Jahre 1981 durch Gesetz Nr. 121 eingeführt. An der Spitze steht der Innenminister, der die
Nationalbehörde der Öffentlichen Sicherheit ist und für die Leitung der Dienste der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie
für die Koordinierung der Polizeikräfte verantwortlich ist. In Italien gibt es nämlich fünf Polizeikräfte - die Polizia di
Stato, die Carabinieri, die Guardia di Finanza, die Polizia Penitenziaria und die Corpo Forestale.
Die Umsetzung der politischen Strategien im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist der Abteilung für die Öffentliche
Sicherheit anvertraut, die vom Polizeichef - Generaldirektor der Öffentlichen Sicherheit geleitet ist. Der Polizeichef ist ein Präfekt,
der mit Präsidialerlass nach Beschlussfassung des Ministerrates auf Vorschlag des Innenministers ernannt wird.
Zu dieser Abteilung gehören auch drei Vize-Generaldirektoren: einer mit stellvertretender Funktion, einer zuständig für die Koordinierung und Planung der Aktivität der Polizeikräfte und einer verantwortlich für die Zentraldirektion Kriminalpolizei.
Laut Gesetz ist die Abteilung für die Öffentliche Sicherheit auch für die technisch-operative Koordinierung der Polizeikräfte
und für die Leitung der Polizia di Stato zuständig.
Die Abteilung für die öffentliche Sicherheit besteht aus einem Sekretariat, 13 Zentraldirektionen und 4 Zentralstellen, von denen einige
einen polizeiübergreifenden Character haben, d.h. das Personal gehört nicht nur zu der Polizia di Stato, sondern auch zu der Guardia di
Finanza und den Carabinieri.