Nationales Schengener Informationssystem (N.S.I.S.)

CONDIVIDI

Datenschutzinformationen

(Artikel 10 des gesetzesvertretendes Dekretes vom 18. Mai 2018, Nr. 51)

Das Recht der betroffenen Person auf Auskunft über die personenbezogenen Daten im Schengener Datenverarbeitungsinformationssystem ist in den Artikeln 52, 53 und 54 der Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 und in den Artikeln 67 und 68 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. November 2018 sowie in der geänderten und ergänzten Fassung des Datenschutzkodexes vorgesehen. 

Die Informationen werden nicht bereitgestellt, wenn die in den Artikeln 52 und 53 der Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates und in Artikel 67 der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Bedingungen erfüllt sind.

Der Datenschutzbeauftragte, als Nationale Kontrollinstanz des S.I.S. (N.SIS), übt die Kontrolle über den Schutz personenbezogener Daten, die im S.I.S. erfasst sind, aus und sollte, von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person, die  Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und des Gebrauchs personenbezogener Daten überwachen, damit Grundrechte gewahrt bleiben.

Ab dem 1. Januar 2004 kann die Ausübung des Auskunftsrechts und weiterer zusammenhängender Rechte unmittelbar gegenüber der Behörde ausgeübt werden, die die zentrale Zuständigkeit für den nationalen Teil des SIS (sogenanntes “direktes Auskunftsrecht”) hat und nicht mehr lediglich “über” den Datenschutzbeauftragten (sogenanntes “indirektes Auskunftsrecht”), indem man sich an das Innenministerium - Abteilung für öffentliche Sicherheit, wendet, d.h.:

Ministero dell'Interno - Dipartimento della Pubblica Sicurezza

Direzione Centrale della Polizia Criminale

Servizio per i Sistemi Informativi Interforze
5^ Divisione N.SIS
Via Torre di Mezzavia, 9
00173 Roma

Der Antrag kann mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende E-Mail Adresse eingereicht werden:

dipps009.1005@pecps.interno.it

 

1. Rechtsinhaber der Datenverarbeitung

Gemäß Artikel 2, Buchstabe h)  des gesetzesvertretendes Dekretes Nr. 51 vom 18. Mai 2018, ist der Rechtsinhaber der Datenverarbeitung die zuständige Behörde, die einzeln oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke, Bedingungen und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet; sind die Zwecke, Bedingungen und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einzelstaatliches oder Unionsrecht vorgegeben, können der für die Verarbeitung Verantwortliche beziehungsweise die Modalitäten seiner Benennung nach einzelstaatlichem oder Unionsrecht bestimmt werden.

Für das Nationale Schengener Informationssystem ist der Rechtsinhaber der Datenverarbeitung die Abteilung der öffentlichen Sicherheit. Die Kontaktdaten des Inhabers sind folgende:

Ministero dell’Interno

Dipartimento della Pubblica Sicurezza

Piazza del Viminale, 1

00184 Roma

 

2. Zweck der Datenverarbeitung

Zweck der Verarbeitung ist gemäß Art. 1 der Verordnung (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates die Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts der Europäischen Union, einschließlich der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und des Schutzes der Sicherheit im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, sowie die Anwendung der Bestimmungen des Dritten Teils, Titel V Kapitel 2 AEUV über den Personenverkehr in diesem Hoheitsgebiet unter Verwendung der über dieses System übermittelten Informationen.

 

3. Ausübung des Rechts auf Zugang zu personenbezogenen Daten im Schengener Informationssystem

Das Recht auf Zugang zu im Schengener Informationssystem gespeicherten Daten ist die Befugnis aller, die Bestätigung über das Vorhandensein von personenbezogenen Daten, die ihn betreffen, zu erhalten und dass diese Daten ihm in verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden, und, wenn die Daten in Widerspruch zu den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verarbeitet werden, deren Löschung fordern . Aufrecht bleibt das Recht der betroffenen Person auf Berichtigung, falls die Daten sachlich unrichtig sind.

Gemäß Artikel 53 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 67 der Verordnung (EU) 2018/1862

- Betroffene Personen können ihre Rechte gemäß den Artikeln 15, 16 und 17 der Verordnung (EU) 2016/679 und den Artikeln 14 sowie 16 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2016/680, die in Kapitel II "Rechte der betroffenen Person" des Gesetzesdekrets Nr. 51 vom 18. Mai 2018 umgesetzt wurden, ausüben.

Der Datenschutzbeauftragte, als Kontrollbehörde des nationalen Teils des Schengener Informationssystems (SIS), übt die Kontrolle über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß des gesetzesvertretendes Dekretes Nr. 51 des 18. Mai 2018  aus, gemäß den vorgesehenen Bedingungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196 des 30. Juni 2003 (Datenschutzkodex) und späteren Änderungen und Ergänzungen der Verordnung (EG) 2016/679 (Allgemeine Bestimmungen für die Datenverarbeitung). Dieselbe Behörde nimmt, auf Antrag der betroffenen Person, Stellung zu der Ausübung des Rechtes auf Schutz personenbezogener Daten, die sich von den Bestimmungen des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 51 vom 18. Mai 2018 ergeben.

Das Auskunftsrecht und verwandte Schutzrechte können ausgeübt werden, indem der ausgefüllte Antrag , zusammen mit einer unterzeichneten Kopie des gültigen Personalausweises, an folgende Adresse gesandt wird:

 

Ministero dell'Interno - Dipartimento della Pubblica Sicurezza

Direzione Centrale della Polizia Criminale

Servizio per i Sistemi Informativi Interforze

V Divisione N-SIS

Via Torre di Mezzavia, 9

00173 Roma

 

Der Antrag kann mittels zertifizierter E-Mail (PEC) an folgende E-Mail Adresse eingereicht werden:

dipps009.1005@pecps.interno.it

Falls auf die Anfrage keine zufriedenstellende Antwort folgt, kann die betroffene Person beim Datenschutzbeauftragten an folgende Adresse eine Beschwerde einreichen:

Garante per la protezione dei dati personali

Piazza Venezia n. 11

00187 Roma

Tel.: (+39) 06.696771

Fax: (+39) 06.69677.3785

garante@gpdp.it

Um möglichst rasch die Anfragen beantworten zu können, sollen diese nach Möglichkeit  auf Italienisch oder Englisch verfasst und vom Betroffenen unterschrieben werden oder eine Vollmacht zugunsten der schreibenden Person enthalten.

Außerdem sollen die Unterlagen vollständig lesbar sein und eine geeignete Adresse (postalische oder zertifizierte Adresse) haben, wo die betroffene Person problemlos eine Antwort erhalten kann.

 

4. Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten

Die Dauer der Datenspeicherung ist in Artikel 42 der (EU) Verordnung 2018/1861 des Europäischen Parlaments und Rates geregelt:

1. Artikel 41, Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, SIS-Daten, zu denen in seinem Hoheitsgebiet Maßnahmen ergriffen wurden, in seiner nationalen Datei aufzubewahren. Diese Daten werden höchstens drei Jahre lang in den nationalen Dateien aufbewahrt, es sei denn, besondere Bestimmungen des nationalen Rechts sehen eine längere Aufbewahrungsfrist vor.

2. Artikel 41 Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, Daten, die in einer bestimmten von diesem Mitgliedstaat in das SIS eingegebenen Ausschreibung enthalten sind, in seinem nationalen Datenbestand zu speichern.

Die Dauer der Datenspeicherung ist, für die in der Verordnung (EU) 2018/1862 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zwecke, in Artikel 57 geregelt, der besagt:

1. Artikel 56 Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, SIS-Daten, zu denen in seinem Hoheitsgebiet Maßnahmen ergriffen wurden, in seinen nationalen Dateien zu speichern. Diese Daten werden für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren in den nationalen Dateien gespeichert, es sei denn, besondere Bestimmungen des nationalen Rechts sehen eine längere Aufbewahrungsfrist vor.

2. Artikel 56 Absatz 2 berührt nicht das Recht eines Mitgliedstaats, Daten, die in einer bestimmten von diesem Mitgliedstaat in das SIS eingegebenen Ausschreibung enthalten sind, in seinen nationalen Dateien zu speichern.

 

5. Datenschutzbeauftragte

Bei der Zentraldirektion der Kriminalpolizei (Direzione Centrale della Polizia Criminale) der Abteilung für öffentliche Sicherheit (Dipartimento della Pubblica Sicurezza) ist ein Datenschutzbeauftragter  ernannt, gemäß Artikel 28 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 51 vom 18 Mai 2018.

Der Datenschutzbeauftragte kann unter folgender zertifizierten E-mail erreicht werden:

dpo.nsis@pecps.interno.it

 

 

 

 

28/10/2020
(modificato il 13/09/2024)
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